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Sie verkaufen Artikel auf eBay. Sie verdienen gutes Geld. Sie arbeiten von zu Hause aus an Ihrem Laptop. Sie denken: „Ich bin Remote-Worker. Ich kann das DTV-Visum bekommen.“ Stopp. Das ist nicht das, was die Botschaft unter Remote-Arbeit versteht. Teilzeitverkauf auf eBay reicht für ein Visum für Remote-Worker nicht aus. Die Botschaft wird es ablehnen. Besprechen wir, was Botschaften tatsächlich als legitime Remote-Arbeit ansehen – und warum Ihr eBay-Nebenerwerb sich nicht qualifiziert.
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Botschaften haben eine genaue Definition von Remote-Arbeit für das DTV-Visum:
Sie arbeiten an Ihrem Laptop für ein ausländisches Unternehmen. Das Unternehmen sitzt außerhalb von Thailand. Sie haben einen Arbeitsvertrag. Sie erhalten regelmäßige Gehaltszahlungen. Sie haben ein konstantes, legitimes Einkommen aus diesem Arbeitsverhältnis.
Das ist Remote-Arbeit.
Nicht: „Ich verkaufe ab und zu Zeug online.“
Das ist etwas anderes.
Der Verkauf auf eBay ist in den Augen der Botschaft keine Remote-Arbeit.
Hier ist der Grund:
Es ist Selbstständigkeit, keine Anstellung: eBay ist Ihr eigenes Unternehmen. Sie verkaufen Ihre eigenen Produkte oder betreiben Wiederverkauf. Es gibt keinen Arbeitgeber. Kein Unternehmen. Keinen Arbeitsvertrag.
Das Einkommen ist unbeständig: In manchen Monaten verkaufen Sie viel. In manchen Monaten verkaufen Sie nichts. Die Botschaft möchte ein stabiles, konstantes Einkommen sehen.
Schwierig zu überprüfen: Die Botschaft kann nicht bei eBay anrufen und verifizieren, dass Sie ein legitimer Verkäufer mit einem legitimen Einkommen sind. Der Status als eBay-Verkäufer lässt sich leicht fälschen.
Keine Anstellung: Botschaften möchten sehen, dass Sie von jemand anderem (einem ausländischen Unternehmen) angestellt sind, und nicht selbstständig.
Sieht nach Visumumgehung aus: Zu behaupten, eBay-Verkäufe seien „Remote-Arbeit“, erweckt den Eindruck, Sie versuchten, das System auszutricksen.
Für das DTV für Remote-Worker benötigt die Botschaft:
Arbeitsvertrag: Ein legitimer Vertrag, der zeigt, dass Sie für ein ausländisches Unternehmen arbeiten
Regelmäßige Gehaltszahlungen: Nachweis eines konstanten monatlichen Einkommens vom Arbeitgeber
Geschäftliche Legitimität: Das Unternehmen existiert, ist registriert und kann verifiziert werden
Beschäftigungsnachweis: Die Botschaft kann das Unternehmen kontaktieren und überprüfen, ob Sie dort arbeiten
Konstantes Einkommen: Regelmäßiges monatliches Einkommen, das eine stabile Beschäftigung belegt
Professionelle Dokumentation: Gehaltsabrechnungen, Verträge, Arbeitgeberbescheinigungen
Der Verkauf auf eBay bietet keines davon.
Remote-Arbeit (von der Botschaft akzeptiert):
eBay-Verkauf (von der Botschaft abgelehnt):
Die Botschaften erkennen den Unterschied.
Botschaften achten gezielt auf ein konstantes Einkommen.
Einkommensmuster bei eBay:
Diese Inkonsistenz wirkt verdächtig.
Muster bei legitimer Remote-Arbeit:
Diese Konsistenz zeigt eine legitime Beschäftigung.
Die Botschaft will Stabilität. eBay bietet diese nicht.
Der eBay-Verkauf schafft Dokumentationsprobleme.
Was Sie vorlegen können:
Was Sie nicht vorlegen können:
Die Botschaft schaut sich Ihre Dokumente an und denkt:
„Diese Person verkauft ab und zu Zeug online. Das ist keine legitime Remote-Beschäftigung.“
Abgelehnt.
Die Botschaft überprüft Angaben zur Remote-Arbeit.
For legitimate remote worker:
Embassy calls company. Company confirms: "Yes, this person works for us. They do remote work. Regular employee."
Die Botschaft ist zufrieden.
For eBay seller:
Embassy tries to verify. What do they do? Call eBay? eBay doesn't confirm individual seller employment status. There's no employment to verify.
Die Botschaft kann keine Verifizierung durchführen. Antrag abgelehnt.
Botschaften sind streng, weil:
Zu viele Leute versucht haben, das Visum für Remote-Worker zu missbrauchen.
Leute behaupteten, zufällige Online-Arbeit sei eine „Remote-Beschäftigung“, um ein Visum zu bekommen.
Die Botschaften sagten: „Nein. Es muss eine legitime Beschäftigung bei einem verifizierbaren Unternehmen sein.“
Mittlerweile wird alles streng überprüft.
Sie werden Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Sie werden Ihre Beschäftigung überprüfen. Sie werden die Gehaltsabrechnungen prüfen.
Wenn Sie eine gefälschte Beschäftigung angeben, wird das aufgedeckt.
Es liegt nicht nur an eBay. Auch andere Dinge qualifizieren sich nicht:
Freelancing auf Fiverr oder Upwork: Sie sind selbstständig, nicht angestellt. Einkommen ist inkonsistent. Die Legitimität lässt sich nicht verifizieren.
Dropshipping: Sie betreiben Ihr eigenes Geschäft und sind bei niemandem angestellt.
Affiliate-Marketing: Selbstständigkeit, keine Anstellung.
YouTube-Kanal: Sie sind Content Creator, kein Angestellter von YouTube.
Amazon FBA: Sie sind Geschäftsinhaber, kein Remote-Mitarbeiter.
Passive Einkommensströme: Im Allgemeinen Selbstständigkeit, keine legitime Anstellung.
Kryptowährungshandel: Überhaupt keine Beschäftigung.
Online-Glücksspiel: Definitiv keine Beschäftigung.
All dies wird aus demselben Grund abgelehnt: Keine legitime Beschäftigung bei einem ausländischen Unternehmen.
Beispiele für legitime Remote-Arbeit:
Softwareentwickler: Arbeitet für ein Tech-Unternehmen in den USA. Erhält ein monatliches Gehalt. Hat einen Arbeitsvertrag. Hat Gehaltsabrechnungen. Beschäftigung ist verifizierbar.
Kundendienstmitarbeiter: Arbeitet für ein Kundendienstunternehmen auf den Philippinen. Erhält ein monatliches Gehalt. Hat einen Arbeitsvertrag. Beschäftigung ist verifizierbar.
Projektmanager: Leitet Projekte für eine Beratungsfirma in Australien. Erhält ein Gehalt. Hat einen Vertrag. Beschäftigung ist verifizierbar.
Datenanalyst: Analysiert Daten für ein Unternehmen in Kanada. Erhält ein monatliches Einkommen. Hat einen Arbeitsvertrag. Beschäftigung ist verifizierbar.
Fällt Ihnen das Muster auf? Alle haben: Arbeitgeber in einem ausländischen Unternehmen. Arbeitsvertrag. Regelmäßiges Gehalt. Verifizierbare Beschäftigung.
Zu behaupten, eBay-Verkäufe seien „Remote-Arbeit“, schlägt bei der Botschaft Alarm.
Es signalisiert: „Diese Person hat keine legitime Beschäftigung. Sie versucht, dies durch Online-Verkäufe vorzutäuschen.“
Warnsignale führen zu Ablehnungen.
Sogar Teilzeit-Remote-Arbeit kann sich qualifizieren, wenn es sich um ein legitimes Arbeitsverhältnis handelt.
Aber es muss eine echte Anstellung sein. Mit Vertrag. Mit Gehaltsabrechnungen. Mit Arbeitgeberüberprüfung.
Teilzeit-eBay-Verkäufe sind keine legitime Anstellung.
Ob Teilzeit oder Vollzeit spielt keine Rolle. Es ist nach wie vor keine Anstellung.
Wenn Sie durch den Verkauf auf eBay Geld verdienen, ist das großartig.
Aber dieses Einkommen qualifiziert Sie nicht für das Visum für Remote-Worker.
Sie haben keine legitime Anstellung. Sie sind selbstständig.
Die Botschaft wird das nicht akzeptieren.
Der Versuch, dies geltend zu machen, führt zu einer Ablehnung.
Einige Leute denken: „Die Botschaft überprüft das nicht. Ich behaupte einfach, ich bin Remote-Worker.“
Die Botschaft wird das überprüfen. Sie verifizieren die Beschäftigung. Sie kontaktieren Unternehmen.
Wenn Sie behaupten, für Unternehmen X zu arbeiten, und Unternehmen X dies nicht bestätigt, wird der Antrag abgelehnt.
Verschwenden Sie kein Geld für einen Antrag, der abgelehnt wird.
Seien Sie ehrlich bezüglich Ihres Beschäftigungsstatus.
Teilzeit auf eBay verkaufen? Damit klappt es nicht mit dem DTV für Remote-Worker
Die Botschaft wünscht sich eine legitime Anstellung bei einem ausländischen Unternehmen.
Arbeitsvertrag. Regelmäßige Gehaltszahlungen. Verifizierbares Unternehmen.
Der eBay-Verkauf bietet keines davon.
Dies zu behaupten führt zur Ablehnung.
Verschwenden Sie kein Geld mit diesen Versuchen.
Sorgen Sie erst für eine legitime Anstellung. Beantragen Sie dann das Visum für Remote-Worker.
Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre spezifische Situation sich für das Visum für Remote-Worker qualifiziert, kann Thai Kru Ihnen helfen, Ihre tatsächliche Beschäftigung zu bewerten und Sie zur besten Visumskategorie für Ihre Umstände zu beraten.
Haftungsausschluss: Das Remote-Worker-DTV erfordert eine legitime Beschäftigung bei einem ausländischen Unternehmen. Selbstständigkeit, Nebenjobs und Online-Gig-Work qualifizieren sich im Allgemeinen nicht. Botschaften verifizieren Beschäftigungsangaben direkt bei den Arbeitgebern. Betrügerische Beschäftigungsangaben führen zur Visumablehnung und potenziellen rechtlichen Konsequenzen.
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