Was das Schweiz-Visum ist
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, was oft zu Verwirrung führt, ist jedoch vollständig Teil des Schengen-Raums. Sie beantragen daher ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C), das einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ermöglicht und in allen 29 Mitgliedstaaten gültig ist.
Es deckt Tourismus, geschäftliche Reisen, Konferenzen sowie den Besuch von Familie und Freunden ab. Was den Antrag zu einem Schweizer Antrag macht, ist der Schwerpunkt Ihrer Reise: Der Antrag wird bei dem Land eingereicht, in dem Sie die meisten Nächte verbringen, oder, bei gleich aufgeteilten Nächten, in dem Land, in das Sie zuerst einreisen.
That rule matters more for Switzerland than almost anywhere, because Switzerland is so often part of a wider European trip rather than the whole of it. Three nights in Interlaken inside a two week France and Italy trip is not a Swiss application. Eight nights in Zermatt and Lucerne with a weekend in Milan is. We work this out from your itinerary before anything is booked.
See the full Schengen requirements and how the 90/180 rule works
.
Die Visumgebühr beträgt für Erwachsene 90 EUR. Mit diesem Visum dürfen Sie in der Schweiz nicht arbeiten.
Wer ein Visum benötigt
-
Thailändische Staatsangehörige, die aus beliebigem Anlass in die Schweiz reisen.
-
Ausländer mit Wohnsitz in Thailand, deren Staatsangehörigkeit nicht von der Visumpflicht für den Schengen-Raum befreit ist. Die Befreiung richtet sich nach Ihrem Reisepass, nicht nach Ihrem thailändischen Wohnsitz.
-
Flitterwochen- und besondere Anlassreisende, deren kostspielige Reiseroute durch entsprechende Belege gestützt werden muss.
-
Personen, die Verwandte in der Schweiz besuchen und deren Einladung sowie Statusdokumente Teil der Antragsunterlagen sind.
-
Geschäftsreisende, die an Meetings oder Konferenzen teilnehmen.
-
Personen auf einer europäischen Rundreise mit mehreren Ländern, bei der die meisten Übernachtungen in der Schweiz stattfinden.
Erforderliche Dokumente
Die Schweiz wendet die standardmäßige Schengen-Checkliste an. Genauso wichtig wie die Vollständigkeit der Dokumente ist, dass diese in sich schlüssig sind. Bei einem Schweizer Antrag müssen insbesondere die Reiseroute und die finanziellen Mittel eine übereinstimmende Sprache sprechen. Wir prüfen vor der Einreichung alles akribisch aufeinander ab.
Für alle
-
Ein Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist und über mindestens zwei leere Seiten verfügt.
-
Biometrisches Passbild nach den aktuellen Vorgaben.
-
Ausgefülltes Antragsformular.
-
Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR für medizinische Kosten und Rückführung, die während der gesamten Reise im Schengen-Raum gültig ist.
-
Kontoauszüge, die belegen, dass Sie sich die Reise zu Schweizer Preisen leisten können.
-
Für jede Nacht gebuchte Unterkünfte oder eine Einladung Ihres Gastgebers.
-
Flugreservierung und eine detaillierte Tagesplanung, die dazu passt, einschließlich Bergbahnen und bereits gebuchtem Transport in den Alpen.
Nachweis der Beschäftigung
-
Angestellte. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsschein mit Genehmigung der genauen Reisedaten.
-
Unternehmer. Firmenregisterauszüge und Nachweise über die Geschäftstätigkeit.
-
Studenten. Immatrikulationsbescheinigung und der akademische Kalender, aus dem hervorgeht, dass die Reise in die vorlesungsfreie Zeit fällt.
-
Rentner. Rentenbescheide oder Kontoauszüge, die das Einkommen nach dem Eintritt in den Ruhestand belegen.
-
Kein Standardzertifikat verfügbar. Eine schriftliche Erklärung zu Ihrem Beruf und Einkommen, in der Regel zusammen mit den Unterlagen eines finanziellen Unterstützers. Wir bereiten diese gemeinsam mit Ihnen vor.
Zusätzlich
-
Bei Besuchen von Familie oder Freunden: Ein Einladungsschreiben samt Kopie von deren Ausweis, Aufenthaltstitel oder Schweizer Statusdokument.
-
Für Kinder unter 18 Jahren: Geburtsurkunde, Einverständniserklärung der Eltern, falls das Kind allein oder mit einem Elternteil reist, sowie Kopien der Ausweise beider Elternteile.
-
Dokumente zu Namens- oder Nachnamensänderungen, wie etwa eine Heiratsurkunde.
-
Für ausländische Einwohner Thailands: Ihr thailändisches Visum und Ihre Aufenthaltsdokumente.
Finanzielle Voraussetzungen
Jedes Schengen-Konsulat prüft, ob Ihre finanziellen Mittel zu Ihrer Reiseroute passen. Bei der Schweiz fällt diese Prüfung am strengsten aus, ganz einfach weil das Land teuer ist und die Sachbearbeiter genau wissen, was eine Woche vor Ort kostet.
Die Schweiz schreibt keinen Mindestkontostand vor. Ein Kontostand, der für zehn Tage in Portugal völlig ausreicht, kann jedoch im Vergleich zu zehn Tagen in Zürich, Luzern und Zermatt inklusive Bergbahnen und Alpenhotels knapp erscheinen. Es geht hierbei nicht um eine riesige Summe, sondern darum, dass Reiseroute und Nachweise zueinander passen. Wir erarbeiten beides gemeinsam, anstatt isoliert voneinander. Sollte das Budget knapp sein, sagen wir Ihnen das ehrlich und prüfen, ob eine kürzere oder anders gestaltete Reise besser geeignet ist.
Ein Kontostand, der erst kurz vor der Antragstellung entstanden ist, wirft Fragen auf, es sei denn, die Herkunft der Mittel wird lückenlos belegt. Eine größere, kürzlich erfolgte Einzahlung ist unproblematisch, sofern sie nachgewiesen wird – wir sagen Ihnen genau, welche Belege dafür erforderlich sind. Falls ein Sponsor in der Schweiz oder in Thailand die Reise finanziert, können dessen Finanzdokumente anstelle Ihrer eigenen eingereicht werden, sofern das Verhältnist und dessen Aufenthaltsstatus nachgewiesen werden. Unbelegte Zahlungen Dritter werfen Fragen auf, nicht jedoch die Finanzierung an sich.
Was das kostet
-
Unsere Gebühr: 4.500 THB. Dies umfasst die Prüfung, ob die Schweiz die zuständige Vertretung ist, die Dokumentenvorbereitung, das Ausfüllen der Formulare, die Versicherung, die Terminvereinbarung, die Einreichung sowie die Betreuung bis zur Entscheidung.
-
Visumgebühr: 90 EUR für Erwachsene, 45 EUR für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, kostenlos für Kinder unter 6 Jahren. Die Zahlung erfolgt separat zusammen mit der Servicegebühr des Visazentrums.
-
Die Reiseversicherung gemäß den Vorgaben von 30.000 EUR, die wir für Sie arrangieren, wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Visumgebühr wird bei einer Ablehnung nicht erstattet.
Wie wir helfen
Sie kaufen keine reinen Informationen, sondern professionelle Umsetzung. Wir beginnen mit der Bestätigung, dass die Schweiz tatsächlich das korrekte Zielland für Ihren Antrag ist, da ein für die Schweiz eingereichter Antrag bei einer überwiegend in Frankreich stattfindenden Reise die vermeidbarste Ablehnung überhaupt darstellt. Danach tun wir das, worüber bei den meisten Schweizer Anträgen entschieden wird: Wir legen Ihre Reiseroute und Ihre Kontoauszüge nebeneinander und teilen Ihnen ehrlich mit, ob diese zueinander passen, bevor auch nur ein Dokument das Konsulat von Nahem sieht. Wir erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Dokumentenliste anstelle der universellen Checkliste, füllen den Antrag aus, verfassen das Anschreiben, erstellen den tagesgenauen Reiseplan passend zu Ihren Buchungen, organisieren die 30.000-EUR-Versicherung und kümmern uns um noch offene Übernachtungen. Sollte ein Verwandter oder Freund in der Schweiz Sie einladen oder finanzieren, kontaktieren wir diesen direkt mit einer präzisen Liste, sodass alles in einem Schritt geklärt ist. Wir übernehmen den Termin und die Einreichung, bereiten Sie auf die Fragen vor, wickeln etwaige Rückfragen der Botschaft ab und überprüfen den Visumaufkleber bei Rückgabe Ihres Passes, damit ein eventueller Fehler in Bangkok und nicht erst am Flughafen auffällt.
FAQ
1. Die Schweiz ist nicht in der EU. Brauche ich trotzdem ein Schengen-Visum?
Ja. Die Schweiz liegt außerhalb der Europäischen Union, gehört jedoch vollständig zum Schengen-Raum. Daher ist das Schengen-Visum genau das Richtige für Sie, und es deckt zudem den restlichen Schengen-Raum ab.
2. Wie viel Geld sollte ich für eine Schweiz-Reise nachweisen?
Mehr als für die meisten anderen Schengen-Ziele, da der Sachbearbeiter Ihre finanziellen Mittel an den Schweizer Preisen misst. Es gibt keinen offiziell veröffentlichten Betrag. Senden Sie uns Ihre Reiseroute und Ihre Kontoauszüge, wir schauen uns beides gemeinsam an und sagen Ihnen ehrlich, ob sie zueinander passen.
3. Ich bin im Rahmen einer längeren Reise für drei Tage in der Schweiz.
Dann ist Ihr Visumantrag höchstwahrscheinlich bei dem Land einzureichen, in dem Sie die meisten Nächte verbringen. Schicken Sie uns die komplette Reiseroute, und wir ermitteln das zuständige Land, bevor irgendetwas gebucht wird.
4. Wie viel im Voraus sollte ich mit den Vorbereitungen beginnen?
Sechs bis acht Wochen sind ideal, im Sommer sowie während der Skisaison, in der Termine und Hotels erfahrungsgemäß knapp werden, gerne auch früher.
5. Muss ich zuerst Flugtickets kaufen?
Nein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird lediglich eine Reservierung benötigt, die wir für Sie arrangieren. Warten Sie mit dem Kauf von nicht erstattbaren Tickets, bis Sie das Visum haben.
6. Muss ich persönlich erscheinen?
Ja, um Fingerabdrücke und ein Foto abzugeben, es sei denn, Ihre biometrischen Daten wurden innerhalb der letzten 59 Monate für ein Schengen-Visum erfasst. Wir vereinbaren den Termin und teilen Ihnen genau mit, was Sie mitbringen müssen.
7. Mein Schweizer Bekannter bezahlt die Reise. Hilft das weiter?
Ja, sofern alles dokumentiert ist: Einladungsschreiben, Aufenthaltsstatus in der Schweiz, Nachweis der Beziehung sowie dessen finanzielle Nachweise. Wir wickeln dies direkt mit der Person ab und stellen eine exakte Liste zusammen.
8. Kann ich ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten?
Solche Visa existieren und werden eher Antragstellern gewährt, die bereits ordnungsgemäß genutzte Schengen-Visa in ihrem Pass haben. Erstantragsteller erhalten in der Regel ein Visum für die einfache Einreise, das genau auf die jeweilige Reise abgestimmt ist. Wir teilen Ihnen mit, was zu Ihrer Visumshistorie passt.
9. Ich bin Ausländer und lebe in Thailand. Kann ich von hier aus einen Antrag stellen?
Ja, mit einem legalen Langzeitstatus. Ihr thailändisches Visum, Ihre Arbeit oder Geschäftstätigkeit vor Ort sowie Ihre lokale Adresse machen deutlich, warum Thailand Ihr Lebensmittelpunkt ist, und wir binden diese Aspekte von Anfang an in den Antrag ein.
10. Was ist, wenn ich zuvor abgelehnt wurde?
Schicken Sie uns das Ablehnungsschreiben. Die Ziffern geben genau an, welche Voraussetzung nicht erfüllt wurde. Niemand kann ein Ergebnis garantieren, aber wir bauen den neuen Antrag gezielt darauf auf, genau diesen Punkt nachzuweisen.
11. Kann ich mit diesem Visum in der Schweiz arbeiten?
Nein. Arbeiten erfordert ein nationales Langzeitvisum nach anderen Bestimmungen. Teilen Sie uns mit, ob dies Ihr Ziel ist, und wir prüfen den richtigen Weg für Sie.
Ein Visumantrag für die Schweiz ist unkompliziert, wenn Geldmittel und Reiseroute eine stimmige Geschichte erzählen. Senden Sie uns Ihre Reiseroute und Ihre Kontoauszüge, und wir stellen sicher, dass dies der Fall ist.